Als Privatperson benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten zu einem bebauten oder unbebauten Grundstück, insbesondere aus folgendem Anlass:
Als Eigentümer wollen Sie ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung verkaufen und wollen
erfahren, welchen realistischen aktuellen Marktpreis (Verkehrswert nach § 194 BauGB) Sie auf
dem Markt erwarten können.
Sie möchten dem Käufer einen unabhängigen Nachweis bieten, dass das Gebäude den geforderten
Preis wert ist.
Ein Verkehrswertgutachten kann für den Verkäufer Verhandlungsargumente, Sicherheit und eine
Entscheidungshilfe für den Vertragsabschluß begründen. Die Honorarkosten für das Verkehrswertgutachten
sind bei einem günstigen Verkauf vergleichsweise gering.
Sie interessieren sich für den Kauf einer Immobilie und möchten sicher gehen, dass der geforderte
Preis angemessen ist. Sie möchten wissen, zu welchem Wert die Immobilie auf dem gewöhnlichen
Grundstücksmarkt üblicherweise gehandelt wird.
Häufig liegen die geforderten Preise der Verkäufer bis zu 20% über dem realistischen Wert. Gelingt
es dem Käufer einen günstigen Immobilienpreis zu vereinbaren, dann sind die Aufwendung für das
Verkehrswertgutachten relativ gering.
In einem anderen Fall wollen Sie vor dem Kauf die Bausubstanz des Hauses bewertet wissen, um
Fehleinschätzungen zu vermeiden und keine Immobilie mit erheblichen Mängeln zu erwerben.
Bei einer Trennung könnte es notwendig sein den Verkehrswert des gemeinsamen Hauses festzustellen, um z.B. eine Partei auszuzahlen und die Interessen beider Seiten möglichst fair zu berücksichtigen.
Ein bebautes oder unbebautes Grundstück soll aufgeteilt werden. In diesem Fall kann ein unabhängiges, nachvollziehbares Verkehrswertgutachten die gerechte Auseinandersetzung und Klärung der Sachlage ermöglichen.
Ein bebautes oder unbebautes Grundstück soll aufgeteilt werden. In diesem Fall kann ein unabhängiges, nachvollziehbares Verkehrswertgutachten die gerechte Auseinandersetzung und Klärung der Sachlage ermöglichen.
Ein Verkehrswertgutachten kann Steuern sparen, wenn z.B. der Wert einer Immobilie vom Finanzamt zu hoch angesetzt wurde. Dies kann z.B. erhebliche Erbschaftssteuer sparen.
Ein Verkehrswertgutachten kann Steuern sparen, wenn z.B. der Wert einer Immobilie vom Finanzamt zu hoch angesetzt wurde. Dies kann z.B. erhebliche Erbschaftssteuer sparen.