Als Unternehmen, Verband, Stiftung, Kommune oder sonstige Institution benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten zu einem bebauten oder unbebauten Grundstück, insbesondere aus folgendem Anlass:
Für ihre strategische Unternehmensplanung ist es von erheblicher Bedeutung, den Verkehrswert der eigenen Immobilien zu kennen, und dies z.B. in der Bilanz entsprechend einzustellen. Bei der Abwägung unterschiedlicher Varianten der Unternehmensplanung, sind die Vermögensauswirkungen als ein Faktor in die Entscheidung einzubeziehen. Dafür kann ein Verkehrswertgutachten mit der Aufteilung in Bodenwertanteil und Gebäudewertanteil eine wichtige Grundlage darstellen.
Als Unternehmen wollen Sie eine Immobilie verkaufen und wollen erfahren, welchen realistischen aktuellen Marktpreis (= Verkehrswert nach § 194 BauGB) Sie auf den Markt erwarten können.
Auch ohne das Verkehrswertgutachten offen zulegen können Sie mit einem etwas höheren Verkaufsangebot in die Verhandlungen gehen. Ein Verkehrswertgutachten kann für den Verkäufer Verhandlungsargumente, Sicherheit und eine Entscheidungshilfe für den Vertragsabschluß begründen. Die Honorarkosten für das Verkehrswertgutachten sind bei einem günstigen Verkauf vergleichsweise gering.
Sie interessieren sich für den Kauf einer Immobilie und möchten für ihre Gremien den Nachweis erbringen, dass der geforderte Preis angemessen ist. Sie möchten wissen, zu welchem Wert die Immobilie auf dem gewöhnlichen Grundstücksmarkt Wert üblicherweise gehandelt wird.
Häufig liegen die geforderten Preise der Verkäufer bis zu 20% über dem realistischen Wert. Gelingt es dem Käufer einen günstigen Immobilienpreis zu vereinbaren, dann sind die Aufwendung für das Verkehrswertgutachten relativ gering.
Zur Entscheidungsfindung wollen Sie vor einem beabsichtigten Kauf die Bausubstanz der Immobilie bewertet wissen, um Fehleinschätzungen zu vermeiden.
Ein Verkehrswertgutachten kann Steuern sparen, wenn z.B. der Wert einer Immobilie vom Finanzamt zu hoch angesetzt wurde. Die Ansätze des Finanzamtes nach dem Bewertungsgesetz sind oftmals sehr pauschal, und können zu Fehleinschätzungen führen. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann unter Umständen erhebliche Steuern sparen.
Für Banken erstelle ich als Gutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke CIS HypZert (F) Beleihungswertgutachten.
Siehe §16 Pfandbriefgesetz (Pfand BG):
Die als Grundlage für die Beleihungswertfestsetzung dienende Wertermittlung ist von einem von
den Kreditentscheidungen unabhängigen Gutachter vorzunehmen, der über die hierzu notwendige Berufserfahrung
sowie über die notwendigen Fachkenntnisse für Beleihungswertermittlungen verfügen muss.