Schallschutz

Für Sie erstellen wir schallschutzbezogene Verkehrswertgutachten im Rahmen des Schallschutzprogramms des Flughafens Berlin Brandenburg (FBB).

Schallschutz Verkehrswertgutachten

Die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung erfolgt zur Ermittlung von Ansprüchen im Rahmen des Schallschutzprogramms im sogenannten „Tagesschutzgebiet des Flughafens Berlin Brandenburg (BER)“. Grundlage ist der Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 i.d.F. seiner Änderungsbeschlüsse Teil A II 5.1, des Planergänzungsbeschlusses „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20. Oktober 2009. Demzufolge darf der maximale Lärmpegel von 55 dB(A) im Rauminneren von „zu schützenden Räumen“ tagsüber nicht überschritten werden.

Als zu schützende Räume gelten insbesondere Wohn-, Büro- und Praxisräume aber beispielsweise keine Werkstätten oder Nebengebäude (z.B. Garagen, Gartenschuppen, Carports, Lauben o.ä.). Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses besteht ein Anspruch der betroffenen Anlieger gegenüber der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) auf Erstattung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Dies gilt, wenn das Grundstück am 15.05.2000 mit Gebäuden mit zu schützenden Räumen bebaut oder bebaubar war.

Übersteigen die Kosten für Schallschutzmaßnahmen 30 % des Verkehrswertes von Grundstücken und Gebäuden mit zu schützenden Räumen, hat der Betroffene gegenüber dem Träger des Vorhabens einen Anspruch auf Entschädigung von 30 % des o.g. Verkehrswertes. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt

  • um zu überprüfen, ob die Kosten für Schallschutzmaßnahmen 30 % des Verkehrswertes erreichen und
  • um die Höhe der zu leistenden Entschädigung festzustellen.

Stichtag

Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt der Stellung des Schallschutzantrages des betroffenen Eigentümers. Wenn Sie also z.B. 2008 den Antrag auf Schallschutz bei der FBB gestellt haben erfolgt die Bewertung auch bezogen auf diesen Zeitpunkt 2008. In dem Beispiel werden Baumaßnahmen nach 2008 nicht in die Bewertung einbezogen.

Wo steht das alles?

Grundlagen zum einheitlichen Vorgehen bei der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung wurden seitens der FBB im Leitfaden 2.2 (http://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/schallschutzbezogene-verkehrswertermittlung/leitfaden/) zusammengetragen. Damit soll der spezifische Bewertungsauftrag einer schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt werden. Im Mittelpunkt der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung stehen das Grundstück sowie das Gebäude mit den zu schützenden Räumen.

Wie ist das Vorgehen?

  • Als Betroffener erhalten Sie von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die Aufforderung für eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung. Sind sie Mandant der Rechtsanwalts-kanzlei Grawert und Partner (http://grawert.berlin/) erfolgt eine Information über Ihren Anwalt.
  • Sie geben dann der FBB Bescheid, dass Sie die Bewertung durch ein unabhängiges Büro - z.B. Grundstückswertermittlung Hoffmann - wünschen und machen mit uns einen Termin zur Ortsbesichtigung.
  • Sie beauftragen uns schriftlich. Damit können wir das Honorar direkt bei der FBB berechnen und Sie müssen das Honorar nicht auslegen.
  • Wir erstellen die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung (üblicherweise Sachwertermittlungen) nach den Vorgaben des Leitfadens. Zusätzlich überprüfen wir das Ergebnis anhand der unabhängigen Daten (anderes Sachwertmodell, andere Marktanpassung) des jeweiligen Gutachterausschusses. Übersteigt der Wert nach dem Gutachterausschuss den Wert gemäß Leitfaden so weisen wir – in Ihrem Interesse – den höheren Wert als Ergebnis der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung aus.
  • Sie erhalten von uns vorab die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung, bevor wir es bei der FBB einreichen. Sie kennen dann das Ergebnis unserer Ermittlung und können die Baubeschreibung o.ä. überprüfen, richtigstellen oder ggf. ergänzen.