Die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung erfolgt zur Ermittlung von Ansprüchen im Rahmen des Schallschutzprogramms im sogenannten „Tagesschutzgebiet des Flughafens Berlin Brandenburg (BER)“. Grundlage ist der Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 i.d.F. seiner Änderungsbeschlüsse Teil A II 5.1, des Planergänzungsbeschlusses „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20. Oktober 2009. Demzufolge darf der maximale Lärmpegel von 55 dB(A) im Rauminneren von „zu schützenden Räumen“ tagsüber nicht überschritten werden.
Als zu schützende Räume gelten insbesondere Wohn-, Büro- und Praxisräume aber beispielsweise keine Werkstätten oder Nebengebäude (z.B. Garagen, Gartenschuppen, Carports, Lauben o.ä.). Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses besteht ein Anspruch der betroffenen Anlieger gegenüber der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) auf Erstattung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Dies gilt, wenn das Grundstück am 15.05.2000 mit Gebäuden mit zu schützenden Räumen bebaut oder bebaubar war.
Übersteigen die Kosten für Schallschutzmaßnahmen 30 % des Verkehrswertes von Grundstücken und Gebäuden mit zu schützenden Räumen, hat der Betroffene gegenüber dem Träger des Vorhabens einen Anspruch auf Entschädigung von 30 % des o.g. Verkehrswertes. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt
Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt der Stellung des Schallschutzantrages des betroffenen Eigentümers. Wenn Sie also z.B. 2008 den Antrag auf Schallschutz bei der FBB gestellt haben erfolgt die Bewertung auch bezogen auf diesen Zeitpunkt 2008. In dem Beispiel werden Baumaßnahmen nach 2008 nicht in die Bewertung einbezogen.
Grundlagen zum einheitlichen Vorgehen bei der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung wurden seitens der FBB im Leitfaden 2.2 (http://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/schallschutzbezogene-verkehrswertermittlung/leitfaden/) zusammengetragen. Damit soll der spezifische Bewertungsauftrag einer schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt werden. Im Mittelpunkt der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung stehen das Grundstück sowie das Gebäude mit den zu schützenden Räumen.